Das Max Weber-Programm richtet sich an hochbegabte Schülerinnen und Schüler der Schulen und Institutionen in Bayern, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermitteln, sowie an hochbegabte Studentinnen und Studenten der bayerischen Hochschulen.

Besonders begabte Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife können in die Stiftung Maximilianeum aufgenommen werden. 

Wer an einer bayerischen Schule die Hochschulreife erlangt, kann über die Eliteprüfung beim Ministerialbeauftragten in das Max Weber-Programm aufgenommen werden. Die Prüfung wird vom Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule in Südbayern organisiert und findet in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.

In einer einstündigen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, einem gesellschaftspolitischem Fach sowie einem Prüfungsfach nach Wahl des Prüflings soll neben dem Wissensstand des Prüflings auch seine Hochbegabung, kreative Intelligenz und umfassende Allgemeinbildung aufgezeigt werden.

Leistungsvoraussetzungen
  • Bayerisches Fachabitur bzw. Abitur mit einem Schnitt von mindestens 1,30
  • Mindestdurchschnitt 1,50 in den schriftlichen oder praktischen Prüfungen zum Fachabitur bzw. Abitur
  • In den schriftlichen oder praktischen Prüfungen zum Fachabitur bzw. Abitur darf keine Note schlechter als „2“ (10 Punkte) sein

Besonders begabte Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife können in die Stiftung Maximilianeum aufgenommen werden. Voraussetzung zur Teilnahme an der Maximsprüfung ist unter anderem auch eine erfolgreiche Teilnahme an der Eliteprüfung beim Ministerialbeauftragten.

Die Maximsprüfung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführt.

Leistungsvoraussetzungen
  • Keines der 16 eingebrachten Halbjahresergebnisse darf unter 13 Punkten liegen
  • Keine der Einzelleistungen (Schulaufgaben sowie der gerundete Durchschnitt der sonstigen Leistungsnachweise) in zwei der vier Abiturprüfungsfächer darf unter 13 Punkten liegen
  • In der Abiturprüfung müssen die vier Prüfungsergebnisse mindestens viermal 13 Punkte betragen
  • Die Eliteprüfung muss mit mindestens 48 Punkte absolviert werden

Absolventinnen und Absolventen, die die oben genannten schulischen Voraussetzungen erfüllen, können von der Schule für die Eliteprüfung vorgeschlagen werden.

Die Termine zur Anmeldung für die Eliteprüfung 2025 werden im Frühjahr 2025 an dieser Stelle bekanntgegeben.