Die Ministerialbeauftragten unterstützt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht über die Beruflichen Oberschulen.
Dabei nehmen sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Beratung der Beruflichen Oberschulen in allen schulischen Fragen insbesondere auch im Hinblick auf:
- die Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichts
- die Einhaltung vergleichbarer Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe
- Besichtigung der Schulen in regelmäßigen Abständen
- Entscheidungen in den Angelegenheiten, die in der FOBOSO in der jeweils geltenden Fassung dem Ministerialbeauftragten übertragen sind
- Erfüllung der in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beschriebenen Aufgaben und der Aufgaben, die das Staatsministerium allgemein und in Einzelfällen zuweist.
- Prüfung des laufenden Betriebs privater Fachoberschulen und Berufsoberschulen (inkl. Personal)
- Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Fachoberschulen und Berufsoberschulen
- Vorbereitung und Leitung von Direktorenkonferenzen
- Organisation der regionalen Lehrerfortbildung
- Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte staatlicher Beruflicher Oberschulen
- Mitwirkung bei Personalangelegenheiten der Direktoren der staatlichen Beruflichen Oberschulen
- Organisation der jährlichen Aussprachetagung mit den Schülersprechern