Die Ministerialbeauftragten unterstützen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht über die Beruflichen Oberschulen.

Dabei nehmen sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung der Beruflichen Oberschulen in allen schulischen Fragen insbesondere auch im Hinblick auf:
    • die Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichts
    • die Einhaltung vergleichbarer Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe
  • Besichtigung der Schulen in regelmäßigen Abständen
  • Entscheidungen in den Angelegenheiten, die in der FOBOSO in der jeweils geltenden Fassung dem Ministerialbeauftragten übertragen sind
  • Erfüllung der in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beschriebenen Aufgaben und der Aufgaben, die das Staatsministerium allgemein und in Einzelfällen zuweist.
  • Prüfung des laufenden Betriebs privater Fachoberschulen und Berufsoberschulen (inkl. Personal)
  • Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Fachoberschulen und Berufsoberschulen
  • Vorbereitung und Leitung von Direktorenkonferenzen
  • Organisation der regionalen Lehrerfortbildung
  • Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte staatlicher Beruflicher Oberschulen
  • Mitwirkung bei Personalangelegenheiten der Direktoren der staatlichen Beruflichen Oberschulen
  • Organisation der jährlichen Aussprachetagung mit den Schülersprechern