Nach Art. 62 BayEUG soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen der Schülermitverantwortung (SMV) Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten. Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.
Ebenen der Schülermitverantwortung
Zum schulart- und bezirksübergreifenden Erfahrungsaustausch wird für die Bereiche Nord-, Ost-, Süd- und Westbayern jeweils eine Bezirksschülersprecherin bzw. ein Bezirksschülersprecher gewählt. Die Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher der Beruflichen Oberschulen bilden zusammen mit den Bezirksschülersprecherinnen und -sprechern anderer Schularten die Landesschülerkonferenz.
Der Vorstand der Landesschülerkonferenz (Landesschülerrat) vertritt die Interessen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler von Förder-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen sowie Berufsoberschulen und Fachoberschulen gegenüber dem Kultusministerium. Der Landesschülerrat hat bei wichtigen allgemeinen Anliegen des Schulwesens ein Informations- und Anhörungsrecht.
Aktuell gewählte Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher
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Rechtliche Grundlagen
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