Nach Art. 64 BayEUG wird an allen Fachoberschulen ein Elternbeirat gebildet. Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Rechtliche Grundlagen

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