Anmeldung: spätestens bis 1. März bei der besuchten FOS 13 oder BOS 13

Schriftliche Prüfung: Die Ergänzungsprüfung findet in der Regel vor der schriftlichen Abschlussprüfung statt.

 Termin in diesem Schuljahr

Mündliche Prüfung: Termin wird von der prüfenden Schule festgelegt.

Die Bewerber sollten bereits im Herbst Kontakt mit der Schule aufnehmen, an der sie die Ergänzungsprüfung ablegen möchten.

Merkblatt des Kultusministeriums

Die Ergänzungsprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Gesamtnote 4 erreicht wird. Bei der Berechnung wird die Note der schriftlichen Prüfung doppelt, die der mündlichen Prüfung einfach gewertet.

Wegen der Beachtung von Copyright-Bestimmungen können Prüfungsaufgaben hier nicht angeboten werden. Prüfungsaufgaben erhalten Sie in Papierform an der prüfenden Schule.