Das Leben besteht in der Bewegung.

Aristoteles (384 -322 v. Chr.)

Das Wahlpflichtfach Sport baut auf dem Sportunterricht der Realschule, Mittelschule, Wirtschaftsschule sowie des Gymnasiums auf.

Es berücksichtigt Entwicklungsstand, Einstellungen und Verhaltensorientierungen des jungen Erwachsenen und will eine ganzheitliche Sicht sportlicher Betätigung vermitteln.

Es kann in Jahrgangsstufe 12 BOS und in Jahrgangsstufe 13 FOS und BOS gewählt werden.

Die Ziele und Inhalte des Sportunterrichts werden in den vier Lernbereichen

  1. Gesundheit
  2. Fairness, Kooperation
  3. Umwelt
  4. Leisten, Gestalten, Spielen

dargestellt.

(aus der Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 08.04.2003 Nr. V.6-5 K 7405 - 3.26 816)

Kleidung und Ausrüstung
Schmuck, Piercings, Uhren und Ähnliches stellen eine Verletzungsgefahr dar und sind grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder gegebenenfalls abzukleben.
Lange Haare sind so zusammenzubinden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist.
Auf die Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten Brillen ist nachdrücklich hinzuweisen. Der besonderen Verletzungsgefahr von nicht schulsportgerechten Brillen ist gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.