Schülerinnen und Schüler, die in die Ausbildungsrichtung Gestaltung eintreten wollen, müssen in einer  Aufnahmeprüfung, die bei Unterrichtsbeginn höchstens 18 Monate zurückliegen darf, ihre bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweisen.

Rechtliche Grundlage
§ 5 Abs. 2 FOBOSO

Der Termin der Aufnahmeprüfung ist landeseinheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch nach Ende der Anmeldung statt.

 Termin in diesem Schuljahr

Prüfungsinhalt

Es sind zwei Arbeiten zu erstellen:

  • Arbeit nach der sichtbaren Wirklichkeit
  • Arbeit aus der Vorstellung

Die Arbeitszeit für jede Arbeit beträgt 120 Minuten.

Die Themen für die Arbeiten erstellt die aufnehmende Schule. Für weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung Gestaltung setzen Sie sich mit der aufnehmenden Schule in Verbindung.

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.