Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.

(Baron Charles-Louis de Montesquieu)
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Das Profilfach Rechtslehre vermittelt wichtige Paragraphen des Bürgerlichen Rechts (BGB), des Handelsrechts (HGB) und des Arbeitsrechts anhand von praxisorientierten Situationen und Fällen. Die Schülerinnen und Schüler lernen die wichtigen Regelungen kennen, um Kaufverträge abzuschließen und zu erfüllen. Daneben erschließen Sie sich anhand von Gesetzen wie man im kaufmännischen Geschäftsbetrieb agiert und erhalten Einblicke bezüglich der Bestimmungen von Arbeitsverträgen.

Folgende (optionale) Lernbereiche werden u.a. thematisiert:

  • Privatrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht