nach Wahlpflichtangebot 2. Fremdsprache

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* Schüler können an staatlich genehmigten Ersatzschulen keine Abschlussprüfung ablegen. Sie haben die Möglichkeit, sich als "andere Bewerber" der Abschlussprüfung an einer öffentlichen Schule zu unterziehen. An der eigenen Schule erbrachte Leistungen gehen dabei nicht in das Abschlusszeugnis ein.