Teilnahmebedingungen

  • MitarbeiterInnen der MB-Dienststelle Ostbayern
  • Schulleitungen der FOS/BOS im Zuständigkeitsgebiet der MB-Dienststelle Ostbayern
  • FachmitarbeiterInnen, Arbeitskreis-MitarbeiterInnen sowie FachberaterInnen der MB-Dienststelle Ostbayern
  • Schulisches Personal in Schlüsselpositionen an der FOS/BOS im Zuständigkeitsgebiet der MB-Dienststelle Ostbayern (z.B. FachbetreuerInnen, MitarbeiterInnen mit besonderen Aufgaben)
  • Bildungspersonal an FOS/BOS im Zuständigkeitsgebiet der MB-Dienststelle Ostbayern, die aktuell keine Akkreditierung, Kurzzeitprojekt, Kleine Partnerschaft oder eine Kooperationspartnerschaft bei den nationalen Agenturen für Erasmus+ beantragt oder bestehend haben

Die MB Dienststelle übernimmt Aufgaben in Zusammenhang mit der nationalen Agentur (Antragsstellung, Mittelabruf, Berichtswesen, …). Auf die Teilnehmenden selbst kommen nur die notwendigsten Aufgaben in Verbindung mit der Mobilität zu. Hierzu zählt beispielsweise die inhaltliche Ausgestaltung der Mobilität (z.B. Planung, Durchführung, Multiplikation) sowie kleinere Verwaltungsaufgaben (z.B. Abschluss von Teilnehmer-Verträgen). Bitte setzen Sie sich hierzu gerne mit der Erasmus+ Beauftragten der MB-Dienststelle Ostbayern in Verbindung.

Ablauf:

Kurse und Schulungen

Hospitationen (Job Shadowing) oder Lehrtätigkeit

Einladung von europäischen Experten

Vorbereitende Besuche

In Fortbildungen zu Fachinhalten oder allgemeinen pädagogisch-didaktischen Konzepten vertiefen Sie Ihr Wissen zu bestimmten Themen und lernen europäische KollegInnen kennen, mit denen ein Austausch, eine Vernetzung und die Entwicklung von neuen Ansätzen erfolgen kann.

Bei einem Job-Shadowing wird Personal der Partnerorganisation bei der Arbeit begleitet, um die Organisation, Abläufe, Konzepte und Methoden kennenzulernen sowie mit europäischen KollegInnen in Austausch zu treten. Bei einer Lehrtätigkeit/Praktikum erfolgt ein aktives Einbringen (z.B. Gestaltung von Unterrichtssequenzen, Übernahme von Aufgaben) in der Partnerorganisation.

Experten aus dem Ausland können zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen (z.B. durch Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation, Demonstration neuer Lehrmethoden oder Unterstützung beim Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung).

Vor der Mobilitätsaktivität kann ein vorbereitender Besuch bei dem aufnehmenden Partner erfolgen. Dieser muss dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern (z. B. um die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen).

Dauer: 2-10 Tage

Inhalt: Übereinstimmung mit den Schwerpunkten

Kursangebote finden Sie zum Beispiel im School Education Gateway oder auf der European School Education Platform.

Dauer: mind. 2 Tage

Inhalt: Übereinstimmung mit den Schwerpunkten

Angebote oder Suchanzeigen auf der European School Education Platform.

Dauer: 2-30 Tage

Inhalt: Übereinstimmung mit den Schwerpunkten

Pauschale

Alle beschriebenen Mobilitäten setzen eine geeignete Partnerorganisation im EU-Ausland voraus, welche diese vor Ort begleitet und abschließend die Erasmus-konforme Durchführung mit einer Teilnahmebestätigung beurkundet.

Als EU-Bildungsprogramm sind Mobiltäten insbesondere in die Mitgliedsstaaten der EU vorgesehen. Darüber hinaus können auch Mobilitäten in folgenden Ländern durchgeführt werden: Republik Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei.

Die Fördersätze aus Erasmus+ sind in der Regel kostendeckend kalkuliert. Bei Ländern mit besonders hohen Kosten ist jedoch u. U. mit überschaubaren Eigenbeiträgen der Teilnehmenden zu rechnen.

Alle Mobilitäten werden wie folgt gefördert:

  • Reisekosten
  • Aufenthaltskosten (sogenannte individuelle Unterstützung)
  • Die Kurse und Schulungen werden zusätzlich mit 80 € je Tag und Teilnehmenden bis zu einer maximalen Dauer von 10 Tagen (also maximal 800 €) gefördert.

Reisekosten:

Diese richten sich nach der Entfernung vom Herkunftsort zum Zielort (Grundlage zur Berechnung: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/distance-calculator) sowie nach dem Verkehrsmittel. Es bestehen folgende Pauschalen:

Entfernung

Mit Flug

Umweltfreundliches
Reisen

100 - 499 km

180 €

210 €

500 - 1999 km

275 €

320 €

2000 - 2999 km

360 €

410 €

Aufenthaltskosten:

Diese hängt von der Zielgruppe sowie dem Zielland ab. In der folgenden Tabelle sind die jeweiligen Fördersätze nach Berufsbildung bzw. Schulbildung in € für Lehrkräfte aufgeschlüsselt:

Zielland

pro Tag

Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Island, Schweden, Irland, Finnland, Liechtenstein

144 €

Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal

128 €

Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Tschechische Republik, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Serbien

112 €

Rechenbeispiel:

Eine Lehrkraft befindet sich für 4 Tage (Mo – Do) zum Job-Shadowing an einer Schule in Finnland. Die Anreise erfolgt am Sonntag und die Abreise am Freitag. Damit sind 6 Tage förderfähig. Die Fördersumme beträgt: 6 Tage x 144 € = 864 €

Die Förderungen sind als Pauschalen für die gesamte Maßnahme zusammen zu betrachten und die Förderung der Reisekosten kann bspw. auch für die Bezahlung der Übernachtung verwendet werden.