Für Schüler, die an zuvor besuchten Schulen höchstens zwei Jahre Unterricht im Fach Englisch hatten, kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall genehmigt werden, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.

Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab. Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule in Südbayern zur Genehmigung vor.

Bitte senden Sie die Formulare per OWA (M52S@schulen.bayern.de) an die MB-Dienststelle in Südbayern:

MB-Dienststelle​ für die Berufliche Oberschule
(Fachoberschulen und Berufsoberschulen)

in Südbayern
Hans-Pinsel-Str. 10 b
85540 Haar
Tel.: 089 277 82343 0
E-Mail: sekretariat@mb-sued.bayern

Berufsfachschulen und Fachakademien

Für den Bereich der weiteren Beruflichen Schulen (Berufsfachschulen und Fachakademien) ist ab sofort das Bayerische Staatsministerium zuständig.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat VII.4
Ansprechpartnerin: OStDin Gabriele Ertl (Koordinatorin für überregionale Aufgaben)
Büro: Drausnickstraße 1d, 91052 Erlangen
E-Mail: ertl@studien-seminar.de
Tel.: 09131 924 56 36

Schuljahr 2024/2025

Freitag, 13.09.2024 Termin für die Vorlage der Neuanträge, der Erklärungen und der Meldungen der Schüler mit einer genehmigten Fremdsprachensonderregelung
11. Jahrgangsstufe
Dienstag, 03.12.2024 14:30 - 15:30 Uhr 1. Feststellungsprüfung
Dienstag, 11.03.2025 14:30 - 15:30 Uhr 2. Feststellungsprüfung
12. und 13. Jahrgangsstufe
Dienstag, 22.10.2024 14:30 - 15:30 Uhr 1. Feststellungsprüfung
Dienstag, 11.03.2025 14:30 - 15:30 Uhr 2. Feststellungsprüfung
Montag, 02.06.2025 09:00 -10:30 Uhr Schriftliche Prüfung (Fachabitur bzw. Abitur)