Die Schulen geben die Meldungen zur Fremdsprachensonderregelung ab. Die Meldungen sind frühestens nach Unterrichtsbeginn der MB-Dienststelle Südbayern vorzulegen. Fehlanzeige ist erforderlich.
- Vorlage der vorgeprüften Anträge auf Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung
- Meldung der Schüler, die im Besitz einer gültigen Fremdsprachensonderregelung sind
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier: