Die Schulen beantragen die Aufnahme von Schülern in Härte- und Zweifelsfällen
- trotz zweimaligen erfolglosen Besuchs der angestrebten Jahrgangsstufe,
- trotz zweimaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
- trotz Überschreitung der Höchstausbildungsdauer,
- in die Ausbildungsrichtung mit Anerkennung des Berufsabschlusses (nur BOS)
Bitte verwenden Sie hierzu die entsprechenden Formblätter und übersenden Sie diese vollständig mit allen Unterlagen per OWA oder per Post.