Ausnahmeanträge in Härtefällen und Zweifelsfällen

Terminplan Versenden Drucken 20.03.2024

Die Schulen beantragen die Aufnahme von Schülern in Härte- und Zweifelsfällen 

  • trotz zweimaligen erfolglosen Besuchs der angestrebten Jahrgangsstufe,
  • trotz zweimaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
  • trotz Überschreitung der Höchstausbildungsdauer,
  • in die Ausbildungsrichtung mit Anerkennung des Berufsabschlusses (nur BOS)
     

Bitte verwenden Sie hierzu die entsprechenden Formblätter und übersenden Sie diese vollständig mit allen Unterlagen per OWA oder per Post.