Bewerber/-innen, die sich für die Ausbildungsrichung Gestaltung anmelden, können sich ausschließlich mit ihren Originalzeugnissen und nur an einer Fachoberschule anmelden. Mit der Anmeldung zur Ausbildungsrichtung Gestaltung sollten die Bewerber/-innen angeben, welche andere Ausbildungsrichtung und ggf. welche andere Fachoberschule sie im Falle des Nichtbestehens der verpflichtenden Aufnahmeprüfung besuchen möchten.
Bewerber/-innen, die die Aufnahmeprüfung Gestaltung nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, sich umgehend, spätestens jedoch bis Freitag, 12.04.2024, unter Vorlage des Ablehnungsbescheides der Gestaltungs-Fachoberschule an der Schule ihrer Wahl anzumelden. Diese Ummeldungen sind wie fristgerechte Anmeldungen zu behandeln.
Die Schulleitungen der Fachoberschulen werden gebeten, auf keinen Fall vorsorglich doppelte Anmeldungen entgegenzunehmen.