Die Schulen melden die Änderungen gegenüber der Meldung vom Oktober für den Nachteilsausgleich im Falle einer Lese-Rechtschreib-Störung.
Die Änderungen sind rot in das Formular einzutragen und per E-Mail an die zuständige MB-Dienststelle zu übermitteln. Die Meldung für Prüflinge staatlich genehmigter Ersatzschulen erfolgt durch die prüfende Schule nach Überprüfung der Unterlagen.