Fremdsprachensonderregelung

Terminplan Versenden Drucken 13.09.2024

Die Schulen geben die Meldungen zur Fremdsprachensonderregelung ab. Die Meldungen sind frühestens nach Unterrichtsbeginn der MB-Dienststelle Südbayern vorzulegen. Fehlanzeige ist erforderlich. 

  • Vorlage der vorgeprüften Anträge auf Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung
  • Meldung der Schüler, die im Besitz einer gültigen Fremdsprachensonderregelung sind


Die entsprechenden Formulare finden Sie hier: