Fremdsprachensonderregelung

Terminplan Versenden Drucken 11.09.2020

Die Schulen geben die Meldungen zur Fremdsprachensonderregelung ab. Die Meldungen sind frühestens nach Unterrichtsbeginn der MB-Dienststelle Nordbayern vorzulegen. Fehlanzeige ist erforderlich. 

  • Vorlage der vorgeprüften Anträge auf Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung
  • Meldung der Schüler, die im Besitz einer gültigen Fremdsprachensonderregelung sind


Die entsprechenden Formulare finden Sie hier: