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Nachteilsausgleich wegen Lese-Rechtschreib-Störung

Terminplan Versenden Drucken 11.11.2022

Die Schulen melden alle Schüler, denen von der Schule ein Nachteilsausgleich und Notenschutz wegen Lese-Rechtschreib-Störung, einer isolierten Rechtschreibstörung oder einer isolierten Lesestörung gewährt wird.

Bitte laden Sie sich die neueste Version des Formblattes herunter und senden Sie diese per OWA-Mail an die zuständige MB-Dienststelle. (Dateinamen bitte mit Schulnummer versehen.)

Änderungen müssen im März durch Roteintragungen mitgeteilt werden. Hierzu ergeht eine eigene Nachricht.