Nachteilsausgleich wegen Lese-Rechtschreib-Störung

Terminplan Versenden Drucken 05.03.2021

Die Schulen melden die Änderungen gegenüber der Meldung vom Oktober für den Nachteilsausgleich im Falle einer Lese-Rechtschreib-Störung.

Die Änderungen sind rot in das Formular einzutragen und per E-Mail an die zuständige MB-Dienststelle zu übermitteln.Die Meldung für Prüflinge staatlich genehmigter Ersatzschulen erfolgt durch die prüfende Schule nach Überprüfung der Unterlagen.