Nach Art. 62 BayEUG soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen der SMV Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten.
Zum schulart- und bezirksübergreifenden Erfahrungsaustausch wird für die Bereiche Nord-, Ost- und Südbayern jeweils ein Bezirksschülersprecher gewählt. Die Bezirksschülersprecher der Beruflichen Oberschulen sind zusammen mit den Bezirksschülersprechern anderer Schularten Mitglieder der Landesschülerkonferenz.
Der Vorstand der Landesschülerkonferenz (Landesschülerrat) vertritt die Interessen und Anliegen der Schüler von Förder-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen sowie Berufs- und Fachoberschulen gegenüber dem Kultusministerium. Der Landesschülerrat hat bei wichtigen allgemeinen Anliegen des Schulwesens ein Informations- und Anhörungsrecht.
Informationsquellen zur Schülervertretung:
Teil 2 Kapitel 3 BaySchO
Art. 62 und 62a BayEUG
Schülerseite auf der Website des Kultusministeriums