Alle Regelungen zum Religions- und Ethikunterricht enthält der
Schüler, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, sind grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht ihrer Konfession teilzunehmen. Wer sich vom Religionsunterricht abmeldet, nimmt am Ethikunterricht teil.
Eine Teilnahme auf Antrag am konfessionellen Religionsunterricht ist möglich für bekenntnislose Schüler oder Angehörige einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht eingerichtet ist.
(KMS V.2 - BS 4402.1 - 6a.15200 vom 31.03.17)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Schule.