Aus Mitteln der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülern an Fachoberschulen und Berufsoberschulen einmalige Beihilfen
zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente), oder
zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), gewährt werden.