Hier finden Sie Informationen zum Ersatz von Englisch durch eine andere Fremdsprache (Fremdsprachensonderregelung).
Für Schüler, die an zuvor besuchten Schulen höchstens zwei Jahre Unterricht im Fach Englisch hatten, kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall genehmigt werden, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.
Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen
§ 12 Abs. 4 FOBOSO
Schulordnung für Fachakademien
§ 14 Abs. 3 Nr. 2 FakO
Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
§ 9 Abs. 4 ErgPOFHR
Berufsfachschulordnung
§ 35 Abs. 9 BFSO
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern zur Genehmigung vor.
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr der zuständigen Regierung vor.