Der Eignungsnachweis für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule kann durch den Besuch der Vorklasse auf drei Arten erbracht werden:
- Enthält das Jahreszeugnis der Vorklasse keine Note schlechter als 4, ist die Eignung nachgewiesen gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FOBOSO.
- Wenn gemäß § 58 Abs. 5 FOBOSO über die Vorklasse ein Mittlerer Schulabschluss verliehen wird, ist auch § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FOBOSO anwendbar, d.h. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ist die Eignung nachgewiesen.
- Fehlt im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik eine Note oder ist sie schlechter als 3, so kann sie gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 und 3 FOBOSO durch die entsprechende Note aus dem Zeugnis der Vorklasse ersetzt werden; wird dadurch der Schnitt von 3,5 erreicht, ist die Eignung nachgewiesen.
Anmerkung: Für die Vorklasse der FOS gilt ausschließlich Nr. 1 entsprechend (KMS vom 20.12.2011).