Krisenintervention an Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10.07.2013, Nr. III.6-5 S 4305.20-6a.77 680
Nach Ziffer 1.2 dieser Bekanntmachung melden die staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen jährlich bis zum 1. Oktober sowie anlassbezogen bei relevanten Änderungen während des laufenden Schuljahres das Vorhandensein eines aktualisierten Sicherheitskonzepts der örtlich zuständigen MB-Dienststelle.
Die kommunalen und privaten Schulen werden auf Ziffer 5 dieser Bekanntmachung verwiesen.