Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleiter und Lehrkräften einerseits und den Schülern andererseits. Sie beraten die Einrichtungen der Schülermitverantwortung und vermitteln bei Beschwerden. (BayEUG Art. 62)
Die Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter können für jeweils ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen; wählbar sind Lehrkräfte, die an der Schule mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit unbefristet beschäftigt sind (...).
www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/handbuch-fuer-schuelervertreter/
www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/smv.html
Pädagogisch-psychologische Fragestellungen: Mobbing, Demokratie und Toleranz, Krisenintervention, Verhaltensprobleme ...):
www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/fragen_paed_psy/
Broschürenangebot zu unterschiedlichen Themen wie z.B. Medienkompetenz, Jugendschutz...
www.polizei-beratung.de/medienangebot.html
Informationsquellen für Verbindungslehrkräfte
Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und nützliche Links für die Arbeit als Verbindungslehrer
BayEUG
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
hier Art. 56, Art. 62 ff und Art. 84
BaySchO
Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern
hier § 10, § 17 und §§ 22 ff
LDO
Dienstordnung für Lehrer an staatlichen Schulen in Bayern
hier §§2 ff, §9a und § 14