Aufnahme BOS

Eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch* und Mathematik kann ablegen,

  • wer im Kalenderjahr der Aufnahme weder den Vorkurs noch die Vorklasse besucht hat und
  • im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch* und Mathematik keine Note vorweisen kann oder
  • in den Fächern Deutsch, Englisch* und Mathematik den Notenschnitt von 3,5 nicht erreicht hat.

Aufnahme FOS

Eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch* und Mathematik kann ablegen,

  • wer im Kalenderjahr der Aufnahme weder den Vorkurs noch die Vorklasse besucht hat und
  • im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch* und Mathematik keine Note vorweisen kann.

*Das Fach Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden.

Rechtliche Grundlage
§ 7 Abs. 3 FOBOSO

Der Termin der Eignungsprüfung ist landesweit einheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.

 Termin in diesem Schuljahr

Die Prüfungen werden von der aufnehmenden Schule auf dem Niveau der Mittleren Reife durchgeführt. Für weitere Auskünfte können Sie sich an die aufnehmende Schule wenden.

  Bildungsstandards für den mittleren Schulabschluss

Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten.

Die Eignungsprüfung ist bestanden, 

  • wenn in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt wird oder
  • wenn Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern.

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.