Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, muss eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.

Rechtliche Grundlage
§ 4 Abs. 5 FOBOSO

Der Termin der Aufnahmeprüfung ist landesweit einheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.

 Termin in diesem Schuljahr

Die Prüfungen werden landesweit einheitlich vom Ministerialbeauftragten gestellt. Sie finden an der aufnehmenden Schule auf dem Niveau des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule statt.

Für weitere Auskünfte können sich Interessenten an die aufnehmende Schule wenden.

Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten.

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, 

  • wenn in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt wird oder
  • wenn Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern.

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.