Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Berufliche Oberschule. Es handelt sich dabei um keine rechtsverbindliche Auskunft.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schule Ihrer Wahl.
Eine Übersicht über alle Beruflichen Oberschulen in Bayern finden Sie unter Standorte.
In jedem Fall vorzulegen sind:
Zusätzlich können die Schulen weitere relevante Unterlagen einfordern. Bitte erkundigen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl.
Wenn Sie sich innerhalb des bayernweit einheitlichen Anmeldezeitraums an einer staatlichen Schule angemeldet haben und die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Anrecht auf einen Schulplatz.
Nein.
Etwa die Hälfte der Unterrichtsfächer ist in allen Ausbildungsrichtungen gleich, die andere Hälfte nehmen die sogenannten Profilfächer ein, die ebenso wie die fachpraktische Ausbildung auf die jeweilige Ausbildungsrichtung bezogen sind.
Da zum Anmeldezeitpunkt das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in der Regel noch nicht vorliegt, erfolgt die vorläufige Anmeldung mit dem Halbjahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe. Sobald das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss vorliegt, ist dies unverzüglich im Original der Schule vorzulegen.
Ja. Die Ausbildungsrichtung kann frei gewählt werden.
Für die Ausbildungsrichtung Gestaltung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum Nachweis der bildnerisch-praktischen Fähigkeiten erforderlich.
Nur in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule ist ein Wechsel der Ausbildungsrichtung während der ersten sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der Schule ein geeigneter Ausbildungsplatz zur Verfügung steht und die fachpraktische Ausbildung nicht wesentlich verkürzt wird.
Die Aufnahmeprüfung prüft die bildnerisch-praktischen Fähigkeiten.
Zu von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten mit einer Arbeitszeit von jeweils 120 Minuten anzufertigen:
Der Termin der Aufnahmeprüfung ist landeseinheitlich, sie findet in der Regel am Mittwoch nach Ende des Anmeldezeitraums statt.
Die Aufnahmeprüfung Gestaltung darf bei Unterrichtsbeginn höchstens 18 Monate zurückliegen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung schließt die Aufnahme in die Fachoberschule nicht aus, jedoch ist die Berufsoberschule in diesem Fall in aller Regel die bessere Alternative.
Die notwendige berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen. Eine Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Ausbildungsrichtungen finden Sie unter folgendem Link:
In eine andere Ausbildungsrichtung kann aufgenommen werden, wer zusätzlich einen Nachweis erbringt über