Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Berufliche Oberschule. Es handelt sich dabei um keine rechtsverbindliche Auskunft.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schule Ihrer Wahl.
Eine Übersicht über alle Beruflichen Oberschulen in Bayern finden Sie unter Standorte.
Nach der 12. Jahrgangsstufe kann die allgemeine Fachhochschulreife erlangt werden, die zum Studium in allen Studiengängen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften berechtigt.
Nach der 13. Jahrgangsstufe kann die fachgebundene Hochschulreife erlangt werden, die zum Studium an einer Universität in einem Studiengang berechtigt, der der besuchten Ausbildungsrichtung inhaltlich entspricht:
KM Bayern: Zuordnungsliste Studiengang - Ausbildungrichtung.
Mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife verliehen. Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang.
Eine Übersicht über die den einzelnen Ausbildungsrichtungen zugeordneten Studiengängen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums
KM Bayern: Zuordnungsliste Studiengang - Ausbildungsrichtung
Englisch ist für alle Abschlüsse verpflichtend.
Für die allgemeine Hochschulreife werden zusätzlich ausreichende Kenntnisse in einer der Fremdsprachen Französisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch benötigt (Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens).
Die Kenntnisse können nachgewiesen werden über den Unterricht an der Fachoberschule oder Berufsoberschule, die Ergänzungsprüfung oder auch über Leistungen aus zuvor besuchten Schulen.
Sofern Sie eine private staatlich anerkannte Schule besuchen, können Sie die Prüfung zu den gleichen Bedingungen wie an einer öffentlichen Schule ablegen.
Schüler einer privaten staatlich genehmigten Schule legen die Prüfung als andere Bewerber an einer öffentlichen Schule unter besonderen Bedingungen ab. An der staatlich genehmigten Privatschule erbrachte Leistungen gehen nicht in das Prüfungsergebnis ein.