In die Jahrgangsstufe 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann und entweder die Vorrückungserlaubnis in die 13. Jahrgangsstufe erhalten hat oder eine uneingeschränkte Fachhochschulreife nachweisen kann.
In der 13. Klasse leitet das Seminar im Rahmen eines übergreifenden Seminarthemas zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten an. Zur Vorbereitung finden am Ende der 12. Klasse geblockte Seminarveranstaltungen statt, in denen grundlegende Arbeitstechniken vermittelt werden. Das Rahmenthema wird zunächst in Seminargruppen gemeinsam erschlossen und gegliedert. Die Schüler erstellen dann eine individuelle schriftliche Seminararbeit zu einem Einzelaspekt des Rahmenthemas und präsentieren deren Ergebnisse.
Alle Regelungen zur Seminararbeit enthält der § 46 FOBOSO (alt).