Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen (§ 4 Abs. 5 FOBOSO), wenn in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Ergebnis nach § 7 Abs. 2 FOBOSO erzielt wird.
Welcher Ausbildungsberuf welcher Ausbildungsrichtung zugeordnet ist,
finden Sie unter
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 12/1 der Teilzeitform der Berufsoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.
Alle Regelungen zur Probezeit enthält der FOBOSO § 8.
Für Schüler, die an zuvor besuchten Schulen höchstens zwei Jahre Unterricht im Fach Englisch hatten, kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall genehmigt werden, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird. ...[mehr]