Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang.
Sie wird in ganz Deutschland anerkannt.
Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem Studiengang, der der besuchten Ausbildungsrichtung inhaltlich entspricht.
Die Zuordnung der Ausbildungsrichtung zu Studiengängen finden Sie hier:
Mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife verliehen. Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang.
Informationen Zweite Fremdsprache