Der Ministerialbeauftragte unterstützt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht über die Beruflichen Oberschulen seines Aufsichtsbereiches.
Dabei nimmt er insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Beratung der Beruflichen Oberschulen in allen schulischen Fragen insbesondere auch im Hinblick auf:
die Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichts
die Einhaltung vergleichbarer Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe
Besichtigung der Schulen in regelmäßigen Abständen
Entscheidungen in den Angelegenheiten, die in der FOBOSO in der jeweils geltenden Fassung dem Ministerialbeauftragten übertragen sind
Erfüllung der in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beschriebenen Aufgaben und der Aufgaben, die das Staatsministerium allgemein und in Einzelfällen zuweist.
Prüfung des laufenden Betriebs privater Fachoberschulen und Berufsoberschulen (inkl. Personal)
Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Vorbereitung und Leitung von Direktorenkonferenzen
Organisation der regionalen Lehrerfortbildung
Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte staatlicher Beruflicher Oberschulen
Mitwirkung bei Personalangelegenheiten der Direktoren der staatlichen Beruflichen Oberschulen
Organisation der jährlichen Aussprachetagung mit den Schülersprechern