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  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern

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Aufgaben des Ministerialbeauftragten

Der Ministerialbeauftragte unterstützt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht über die Beruflichen Oberschulen seines Aufsichtsbereiches.

Dabei nimmt er insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung der Beruflichen Oberschulen in allen schulischen Fragen
    insbesondere auch im Hinblick auf:
    • die Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichts
    • die Einhaltung vergleichbarer Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe
  • Besichtigung der Schulen in regelmäßigen Abständen
  • Entscheidungen in den Angelegenheiten, die in der FOBOSO in der jeweils geltenden Fassung dem Ministerialbeauftragten übertragen sind
  • Erfüllung der in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beschriebenen Aufgaben und der Aufgaben, die das Staatsministerium allgemein und in Einzelfällen zuweist.
  • Vorbereitung und Leitung von Direktorenkonferenzen
  • Organisation der regionalen Lehrerfortbildung
  • Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte staatlicher Beruflicher Oberschulen
  • Mitwirkung bei Personalangelegenheiten der Direktoren der staatlichen Beruflichen Oberschulen
  • Organisation der jährlichen Aussprachetagung mit den Schülersprechern
  • Durchführung der Eliteprüfung bayernweit

Grundlage für den Aufgabenkatalog:

KMBek vom 26.10.2010 Az.: VII.8-5 O 9125-7.13 670 und

Art. 116 Abs. 4 des BayEUG