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  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern


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Anmeldung zur Eliteprüfung

Voraussetzungen

  • Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung muss kleiner gleich 1,30 sein.
  • Notendurchschnitt in den Arbeiten der schriftlichen bzw. praktischen Abschlussprüfung
    muss kleiner gleich 1,50 sein (keine Note darf schlechter als 2 sein).

Die Schnitte sind mit zwei Dezimalstellen ohne Runden und ohne Berücksichtigung der Notentendenz anzugeben.

Verfahren

Der zuständige Ministerialbeauftragte informiert mit einem Schreiben alle Schulen in Bayern, wie und bis wann geeignete Kandidaten für die Eliteprüfung zu melden sind. Sofern die Zahl der gemeldeten Schüler das Dreifache der vorhandenen Förderplätze deutlich übersteigt, wird nach Maßgabe der Bestenauslese eine Zulassungsbeschränkung zur Eliteprüfung vorgenommen.

Nach Anmeldeschluss und evtl. erforderlicher Bestenauslese wird über die Zulassung zur Eliteprüfung entschieden. Der Schüler erhält umgehend eine Mitteilung über die Zulassung bzw. Nichtzulassung zur Eliteprüfung. Die Schule erhält einen Abdruck der Benachrichtigung.

Sofern Schüler die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Eliteprüfung erfüllen, jedoch auf diese verzichten, empfehlen wir eine Verzichtserklärung ausfüllen und unterschreiben zu lassen.

 

Erklärung der Fachlehrkräfte für jedes Prüfungsfach der Eliteprüfung

Bei Fächern mit Auswahlmöglichkeit bzw. bilingual erteiltem Unterricht:
   „Positivliste“ (Formblatt FL-P),

bei allen übrigen Fächern:
   „Negativliste“ (Formblatt FL-N).