Inhalt                   Kontakt                   Impressum                   Suche

  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern


Seiteninhalt als pdf-Datei ausgeben

Aufnahmeprüfung in die Vorklasse BOS

Rechtsgrundlage: § 31 Absatz 2 FOBOSO

Wer muss zur Prüfung?

Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen Mittleren Schulabschluss besitzt, muss eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.

Termin und Durchführung

Der Termin der Aufnahmeprüfung ist landeseinheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben.

Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.
Den Termin für das aktuelle Schuljahr finden Sie in der Terminübersicht.

Die Prüfungen werden landesweit einheitlich vom Ministerialbeauftragten gestellt. Sie finden an der aufnehmenden Schule auf dem Niveau des qualifizierten Hauptschulabschlusses statt.
Für weitere Auskünfte können sich Interessenten mit der Schule in Verbindung setzen, an der Sie sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen möchten.

Verhinderung

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn ein Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt wurde, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf.

Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten.

Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten?

Hier finden Sie Prüfungsaufgaben der vorangegangenen Schuljahre.