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  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern


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Bildung von Zeugnisnoten

Die Bildung der Zeugnisnoten ist in der FOBOSO geregelt.
Im Einzelnen sind dies folgende Regelungen:

§51 FOBOSO Berechnung des Jahresfortgangsergebnisses

§58 FOBOSO Zwischen- und Jahreszeugnisse

§68 Abs. 3 FOBOSO Abschlusszeugniss, Bildung der Durchschnittsnote