Bildung von Zeugnisnoten
Die Bildung der Zeugnisnoten ist in der FOBOSO geregelt.
Im Einzelnen sind dies folgende Regelungen:
§51 FOBOSO Berechnung des Jahresfortgangsergebnisses
§58 FOBOSO Zwischen- und Jahreszeugnisse
§68 Abs. 3 FOBOSO Abschlusszeugniss, Bildung der Durchschnittsnote
