Vorrücken und Wiederholen
Die Regelungen finden sich im Teil 5 Abschnitt 2 der FOBOSO.
§52 FOBOSO Entscheidung über das Vorrücken
§53 FOBOSO Notenausgleich
§54 FOBOSO Vorrücken auf Probe
§55 FOBOSO Freiwilliges Wiederholen
§56 FOBOSO Verbot des Wiederholens
