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  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern


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Vorrücken und Wiederholen

Die Regelungen finden sich im Teil 5 Abschnitt 2 der FOBOSO.

§52 FOBOSO Entscheidung über das Vorrücken

§53 FOBOSO Notenausgleich

§54 FOBOSO Vorrücken auf Probe

§55 FOBOSO Freiwilliges Wiederholen

§56 FOBOSO Verbot des Wiederholens