Fremdsprachensonderregelung
Hier finden Sie Informationen zum Ersatz von Englisch durch eine andere Fremdsprache (Fremdsprachensonderregelung).
Rechtliche Grundlage
Für Schüler, die an zuvor besuchten Schulen höchstens zwei Jahre Unterricht im Fach Englisch hatten, kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall genehmigt werden, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.
Fundstellen für die rechtlichen Regelungen
Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen
§ 40 Abs. 5 FOBOSO
Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik
§ 7 Abs. 5 FaKOSozpäd
Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung
zum Erwerb der Fachhochschulreife
§ 9 Abs. 4 ErgPOFHR
Wie kann die Genehmigung einer Ersatzfremdsprache eingeholt werden?
Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern zur Genehmigung vor.
Fachakademien
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr der zuständigen Regierung vor.
Meldetermin
Für das Schuljahr 2012/13: 19.09.2012
Termine
Übersicht über die Termine für die im Rahmen der Fremdsprachensonderregelungen anfallenden Feststellungsprüfungen und Abschlussprüfungen ... [mehr]
Formulare
Antragsformulare und weitere Formulare, für die im Rahmen der Fremdsprachensonderregelung erforderlichen Meldungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Beruflichen Oberschulen in Nordbayern ... [mehr]
