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  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern


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Fachoberschule Jahrgangstufe 13

Gemäß §27 Abs. 6 FOBOSO kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule aufgenommen werden, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife eine Durchschnittsnote von mindestens 2,8 nachweisen kann.

Das Zustandekommen einer 13. Jahrgangsstufe in der gewünschten Ausbildungsrichtung hängt von den Anmeldezahlen ab. Wenn Sie Interesse am Besuch der 13. Jahrgangsstufe haben, informieren Sie sich bitte bei der von Ihnen besuchten Schule.

Sofern Sie momentan keine Fachoberschule besuchen, melden Sie sich an der von Ihnen gewünschten Schule während des regulären Anmeldezeitraumes an. Sofern in der gewünschten Ausbildungsrichtung keine 13. Jahrgangsstufe zustandekommt, werden Sie an eine benachbarte Fachoberschule verwiesen. Eine Doppelanmeldung an mehrerern Fachoberschulen ist nicht zulässig.