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  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern


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Probezeit

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule und in der Jahrgangsstufe 12/1 der Teilzeitform der Berufsoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.

Alle Regelungen zur Probezeit enthält der § 32 FOBOSO.