Zulassungsvoraussetzungen ohne Berufsausbildung (FOS)
Rechtliche Grundlagen: FOBOSO §§ 27 und 29
Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder - Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums
- Zusätzlich für die Ausbildungsrichtung Gestaltung: Aufnahmeprüfung
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13 setzt den Nachweis der Fachhochschulreife durch ein Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,8 voraus.

Quelle: Broschüre Berufliche Oberschule Bayern (Stand: Juli 2010)
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
