Zulassungsvoraussetzungen mit Berufsausbildung (BOS)
Rechtliche Grundlagen: FOBOSO §§ 28, 30 und 31
Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der BOS:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
- Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs mit mindestens Note 4 in allen Fächern oder
- Mindestens Notendurchschnitt von 3,5 in einer Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf.
Notwendige berufliche Vorbildung:
- Mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- Mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
- Bestandene Anstellungsprüfung in eine Laufbahn des mittleren oder gehobenen nichttechnischen Dienstes oder bestandene Dienstanfängerprüfung für den mittleren technischen Dienst oder
- Mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung

Quelle: Broschüre Berufliche Oberschule Bayern (Stand: Juli 2010)
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
