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  Die Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern


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Informationen zur zweiten Fremdsprache

Nachweis ausreichender Kenntnisse

Nach § 73 Abs. 1 FOBOSO können Schüler der Jahrgangsstufe 13 oder Bewerber mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Berufsoberschule durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Ausreichende Kenntnisse in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Russisch oder Spanisch können folgender Maßen nachgewiesen werden:

  • Unterricht an vorher besuchten Schulen oder

  • Wahlpflichtunterricht in der Jahrgangsstufe 12 und 13 an der Beruflichen Oberschule oder

  • Ablegen der Ergänzungsprüfung an der Beruflichen Oberschule oder

  • Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder

  • ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Alle Informationen enthält das Merkblatt über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Beruflichen Oberschule (Stand: September 2011).

Wahlpflichtunterricht

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